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Absenzenregelung SchülerInnen Nach dem Volksschulgesetz des Kantons Aargau gilt grundsätzlich:
Gründe für kurzfristige Absenzen der Schülerinnen und Schüler:
Voraussehbare Absenzen:
Nicht voraussehbare Absenzen:
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Absenz einer Lehrperson Bei Krankheit oder Abwesenheit einer Lehrperson findet der Unterricht in der Regel nach Stundenplan statt. Es wird eine interne oder externe Stellvertretung organisiert. Die Eltern werden per KLAPP informiert. |
Adresse der Schule Schule Remetschwil Schulweg 6 5453 Remetschwil Die Parkplätze befinden sich an der Husmatte. |
Arztbesuche (Zahn-) Arztbesuche sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. |
Ärztliche VorsorgeuntersuchungenÄrztliche VorsorgeuntersuchungenDie Schulen sind verantwortlich für die Kontrolle der Vorsorgeuntersuchungen und informieren die Eltern sowie bei Bedarf die Schulärztin oder den Schularzt. Die beiden Vorsorgeuntersuchungen (Einschulungsuntersuchung im Kindergartenalter und Abschlussuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufe) werden in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. dem eigenen Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Kinder und Jugendliche, die bis zum festgelegten Termin keine Untersuchung durchgeführt haben, werden von der Schulverwaltung eine Erinnerung erhalten. |
Aufgabenstunde Die Schule Remetschwil bietet den PrimarschülerInnen die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in der Regel zweimal wöchentlich unter Aufsicht einer Betreuungsperson zu lösen. Die Aufgabenhilfe ist kein Nachhilfeunterricht und kein Betreuungsangebot! Die Eltern bezahlen Sfr. 185.- pro Semester, die Gemeinde trägt die Restkosten. Das Angebot steht den Schulkindern der Schule zur Verfügung, welche:
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Berufsberatung Die Berufsberatung wird im Auftrag des Kantons von den Beratungsdiensten für Ausbildung und Beruf (ask!) durchgeführt. Die wichtigste Schnittstelle bei der Zusammenarbeit von ask! mit der Schule ist der Berufswahlunterricht. Um das Ziel zu erreichen, die Schülerinnen und Schüler bei einer individuellen und auf ihre Stärken und Schwächen abgestimmten Berufs- oder Schulwahl zu unterstützen, ist die zeitliche Planung des Berufswahlprozesses entscheidend. Mit dem Berufswahlfahrplan von ask! steht ein praxiserprobtes Instrument zur Verfügung, das Schulen und Lehrpersonen in der zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung der beruflichen Orientierung in den drei Schuljahren der Oberstufe unterstützt. Weiter Informationen finden Sie hier! |
Beschwerdemanagement für Eltern und Erziehungsberechtigte Alle am Schulleben beteiligten Personen haben ein grosses Interesse an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit und einem vertrauensvollen Umgang. Im Bereich Schule haben viele Menschen miteinander zu tun; es gibt auch immer wieder anspruchsvolle Situationen zu bewältigen. Dabei hat eine gut geklärte, geregelte und verbindliche Kommunikation zwischen den Beteiligten eine zentrale Funktion. Anspruchsvoll ist vor allem der Umgang mit Kritik, Beschwerden, Reklamationen – in diesem Bereich ist ein vereinbarter, professioneller und verbindlicher Umgang besonders wichtig. Beschwerdemanagement Schule Remetschwil Beschwerdeformular für Eltern und Erziehungsberechtigte
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Beurteilungsdossier Das Beurteilungsdossier bildet die Grundlage für die Beurteilung im Zwischenbericht und Jahreszeugnis. Eltern und Erziehungsberechtigte können das Beurteilungsdossier jederzeit in der Schule einsehen. Das Dossier dient als Basis für Elterngespräche. |
Bibliothek Die Schülerinnen und Schüler besuchen kontinuierlich mit ihrer Klassenlehrperson die Schulbibliothek und haben die Möglichkeit verschiedene Bücher auszuleihen. |
Blockzeiten An der Primarschule findet der Unterricht vormittags durchgehend von 08:20 bis 11:50 Uhr statt. |
BKS Alle Aufgaben des Kantons, die mit der Grundausbildung, der Berufsausbildung, der Hochschulreife und Hochschulbildung zusammenhängen, sind dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) zur Ausführung übertragen. Dasselbe gilt für die Aufgaben, die der Kanton in den Bereichen der Kulturförderung und des Erhalts der Kulturgüter, in der Sportförderung sowie bei Angeboten für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen erfüllt. Departement für Bildung, Kultur und Sport Bachstrasse 15 5000 Aarau |
Check P3, P5, S2, S3 In den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden vier gemeinsame Leistungstests (Checks) durchgeführt. Diese Checks ermöglichen eine unabhängige Standortbestimmung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Kompetenzen zu bestimmten Zeitpunkten. Die Checks finden zu Beginn der 3. Klasse und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule sowie Mitte der 2. Klasse und am Ende der 3. Klasse der Oberstufe (Sekundarstufe I) statt. Sie werden entsprechend als Check P3, Check P5, Check S2 und Check S3 bezeichnet. |
Chor Alle Schülerinnen der Primarschule treffen sich im Rahmen des Stundenplans regelmässig zum gemeinsamen Singen. |
Dispensation Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmässig am Unterricht teilzunehmen. Aus wichtigen Gründen können sie jedoch für kurze Zeit vom Unterricht beurlaubt oder von einzelnen Lektionen dispensiert werden. Die Entscheidungskompetenz für Urlaubs- und Dispensationsanträge liegt bei der Schulleitung. Bei der Beurteilung des Antrags der Eltern muss zwischen den öffentlichen Interessen (Schulpflicht, Schulbetrieb) und den privaten Interessen (persönliche, familiäre und schulische Situation des Kindes oder Jugendlichen) abgewogen werden. Die Modalitäten für Urlaub und Dispensation, insbesondere die Nachholung des versäumten Lernstoffs oder die alternative Erreichung des Lernziels, sind schriftlich mit den Eltern zu vereinbaren. |
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachige Kinder im Kindergarten als auch in der Primarschule werden von einer speziell ausgebildeten Lehrperson gefördert. Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen von 3 – 6 Kindern oder integrativ im Unterricht. |
Dyskalkulie-Therapie Dyskalkulie ist eine Rechenschwäche, deren Therapiekosten nicht vom Kanton übernommen werden. Die Gemeinde übernimmt einen Teil der Kosten, sofern ein Therapiebedarf durch einen Fachbericht ausgewiesen ist. |
Elternbesuchsmorgen Es findet 5mal im Jahr ein Elternbesuchsmorgen in der Primarschule (ohne Kindergarten) statt. Damit alle Eltern, die Möglichkeit erhalten Ihr Kind einmal in der Schule zu besuchen, werden die Tage jeweils geändert. Wir bitten Sie, Folgendes zu beachten:
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Geschichtenabend Einmal im Jahr findet der Geschichtenabend in der Schule statt. Das Datum und die Informationen werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt. |
Elektronische Geräte (Smartphones, Smartwatch ...) Alle elektronischen Geräte (z.B. Smartphones, Smartwatch …) der SchülerIinnen sind von Schulbeginn einschliesslich Pausen ausgeschaltet und werden in keiner Weise benützt. Bei Missachtung dürfen die Geräte durch die Lehrpersonen eingezogen werden. |
Elterarbeit und Kontakte Es gelten an der Schule Remetschwil folgende Kontaktmöglichkeiten zwischen Schule und Elternhaus:
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Externe Freizeit- und Ferienangebote Externe Freizeit- und Ferienangebote werden regelmässig auf der Homepage veröffentlicht. Weiter Informationen finden Sie hier! |
Förderorientiertes Beurteilen Die Schule Remetschwil befindet sich derzeit in der Projektphase zur Einführung eines "Förderorientierten Beurteilungssystems". Dieses System zielt darauf ab, den Schülerinnen und Schülern konstruktive und persönliche Rückmeldungen zu ihrem Lernen zu geben, ohne regelmässig auf die Vergabe einzelner (Prüfungs-)Noten zurückzugreifen. Dabei werden die Leistungen der Kinder durch eine Vielzahl von Beurteilungsinstrumenten dokumentiert. Dazu gehören schriftliche und mündliche Lernzielkontrollen, Lernberichte, aussagekräftige Arbeiten, Lernlandkarten, Selbstbeurteilungen, Präsentationen und die Dokumentation von Lernprozessen. Unsere Beurteilungsmethoden sind förderorientiert und umfassen schriftliche und mündliche Rückmeldungen, Symbole, Beurteilungsraster, Farben für Zielnoten oder Prädikate. |
Freie Halbtage Die Klassenlehrperson genehmigt den freien Halbtag pro Quartal sowie bis zu vier aufeinanderfolgende freie Schulhalbtage im Schuljahr. Der freie Schulhalbtag pro Quartal muss nicht begründet werden. Es wird erwartet, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Lehrperson(en) mindestens zwei Arbeitstage vor dem Termin über Klapp informieren. Die vier freien Schulhalbtage pro Schuljahr können zusammengefasst in Anspruch genommen werden. Bei ausserordentlichen Schulanlässen (z.B. Sportanlässe, Schlussfeiern, Schulreisen, Schullager, Prüfungstage) können in der Regel keine freien Schulhalbtage gemäß § 38 genommen werden. Nicht genutzte Halbtage gemäß § 38 verfallen am Ende des Schuljahres. |
Haftung Unfälle aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sind über die private Krankenkasse versichert. Im Falle eines Sachschadens wird unabhängig davon, ob dieser absichtlich zugefügt worden ist, die Familie des verursachenden Kindes oder Jugendlichen haftbar gemacht. Franchisen und Selbstbehalte von Versicherungen im Schadenfall gehen zu Lasten der Eltern der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. |
Hausaufgaben Die Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Schulstoffes. Pro Klasse sind etwa 10 Minuten Hausaufgaben pro Tag vorgesehen, die selbstständig erledigt werden sollen. Diese können auch in Form eines Wochenplans nach Hause kommen. Bei Fragen stehen die Lehrpersonen jederzeit zur Verfügung. |
Impfungen In der 1. oder 2. Klasse besteht die Möglichkeit, die Kinder freiwillig gegen bestimmte Krankheiten zu impfen. Die Eltern werden vorgängig genau informiert. |
Informatik Die Schule Remetschwil hat ein Informatikkonzept. In allen Klassenräumen stehen vernetzte Computer und vor allem Tablets zur Verfügung, mit welchen alle Kindergartenkinder und SchülerInnen regelmässig arbeiten. |
Integrative Schulung Seit dem Sommer 2008 arbeitet die Schule Remetschwil mit integrativer Schulung. Schulische Heilpädagoginnen unterstützen in einzelnen Lektionen SchülerInnen und Klassen gemäss ihren Bedürfnissen. Im Oktober 2021 startete das Projekt „Begabtenförderung“. Dieses Angebot ist ressourcenabhängig und kann nicht jedes Schuljahr gewährleistet werden. |
Instrumentalunterricht Instrumentalunterricht Die SchülerInnen besuchen für den Instrumentalunterricht die Musikschule Oberrohrdorf. Der Instrumentenunterricht findet in der Regel in der Musikschule Rohrdorferberg statt. Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der Musikschule. |
Jokertage / freie Halbtage / Q-Halbtag / § 38 Die Klassenlehrperson genehmigt den freien Halbtag pro Quartal sowie bis zu vier aufeinanderfolgende freie Schulhalbtage im Schuljahr. Der freie Schulhalbtag pro Quartal muss nicht begründet werden. Es wird erwartet, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Lehrperson(en) mindestens zwei Arbeitstage vor dem Termin über Klapp informieren. Die vier freien Schulhalbtage pro Schuljahr können zusammengefasst in Anspruch genommen werden. Bei ausserordentlichen Schulanlässen (z.B. Sportanlässe, Schlussfeiern, Schulreisen, Schullager, Prüfungstage) können in der Regel keine freien Schulhalbtage gemäß § 38 genommen werden. Nicht genutzte Halbtage gemäß § 38 verfallen am Ende des Schuljahres. |
Kindergarten Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. In den Kindergarten werden Kinder aufgenommen, die bis zum 31. Juli des kommenden Jahres das 4. Altersjahr vollendet haben. |
KLAPP An der Schule Remetschwil wird die Kommunikationsplattform Klapp genutzt. Über diese Plattform sind alle Lehrpersonen, die Schulleitung und die Schulverwaltung erreichbar. Krankheit und Absenzenmeldungen müssen von den Eltern auch per KLAPP gemeldet werden. |
Krankheit der Kinder Bitte schicken Sie kranke Kinder nicht in die Schule (Schonung und Ansteckungsgefahr) und melden Sie krankheitsbedingte Absenzen wie folgt:
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Kopfläuse Treten in einer Klasse Kopfläuse auf, muss dies der Schulverwaltung oder der betreffenden Lehrperson gemeldet werden. Zweimal im Jahr findet eine Kontrolle in der Schule statt. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Logopädie Die Logopädie befasst sich mit Sprach-, Sprech-, Redefluss- oder Stimmstörungen. In der pädagogisch-therapeutischen Arbeit unterstützt und fördert die Logopädin Kinder und Jugendliche im mündlichen und schriftlichen Spracherwerb. Ein erfolgreicher Spracherwerb ist Voraussetzung für die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am schulischen Alltag. Die Logopädie-Therapie erfolgt nach einer Abklärung durch eine logopädische Fachperson auf Empfehlung der Lehrperson, des Kinderarztes oder anderer Fachstellen. Die Kosten werden vom Kanton Aargau übernommen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. |
Lehrplan 21 Im Projekt Lehrplan 21 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) von 2010 - 2014 den Lehrplan 21 erarbeitet. Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzten die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone den Artikel 62 der Bundesverfassung um und harmonisieren die Ziele der Schule. Im Herbst 2014 wurde die Vorlage des Lehrplans 21 von den Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren freigegeben. Jeder Kanton hat gemäss den eigenen Rechtsgrundlagen über die Einführung im Kanton entschieden. Vom Lehrplan 21 gibt es eine Vorlage sowie die kantonalen Versionen. Weiter Informationen finden Sie unter www.lehrplan.ch. |
Leitsätze der Schule An unserer Schule gelten folgende Leitsätze:
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Oberstufe Nach der 6. Klasse Primarschule treten die Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe über. Alle Oberstufenschülerinnen und -schüler aus Remetschwil besuchen die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule in Niederrohrdorf. |
Pause Die grosse Pause findet auf dem Pausenplatz statt und wird von den Lehrpersonen beaufsichtigt. Die SchülerInnen dürfen das Pausengelände während der Pause grundsätzlich nicht verlassen. |
Projektwoche Einmal im Jahr findet eine Projektwoche für die ganze Schule statt. Dabei kann es zu Stundenplananpassungen kommen, welche frühzeitig kommuniziert werden. |
Primarschulzeit Die Primarschule umfasst den Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse. Folgende Gliederung wurde an der Schule Remetschwil beschlossen: Kindergarten: 1. & 2. Kindergartenjahr Unterstufe: 1. – 3. Klasse Mittelstufe: 4. – 6. Klasse |
Promotionen Am Ende des ersten Semesters erhalten die Kinder einen Zwischenbericht. Im Zwischenbericht werden die Leistungen in einzelnen Fächern mit einer Orientierungsnote bewertet. Ebenso werden die Selbst- und Sozialkompetenz in Worten beurteilt. Am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der 2. – 6. Klasse ein Jahreszeugnis mit Noten. Die Kinder der 1. Klasse erhalten einen Lernbericht. Für die Kindergartenkinder steht ein Einschätzungsbogen des Kantons zur Verfügung. |
Pflichten der Eltern Die Eltern tragen die Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder und pflegen den Kontakt zur Schule. Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht. Die Eltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist. |
Qualitätskontrolle Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob diese die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält. |
Rechte der Eltern Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der Lehrperson zu besprechen. Kommt keine Verständigung zu Stande, können sie sich an die Schulleitung wenden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Beschwerdemanagement im A-Z für Eltern. Die Eltern haben Anspruch auf eine Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das Recht auf Einsicht der entsprechenden Akten.
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Räbeliechtli- oder Laternenumzug Der Räbeliechtliumzug findet abwechselnd mit dem Laternenumzug statt. Der Anlass ist für SchülerInnen der Schule Remetschwil obligatorisch. |
Rauchfreie Schulanlage Während den Schulzeiten bitten wir Sie, auf dem Schulareal nicht zu rauchen. Herzlichen Dank! |
Schulforum In der Schule Remetschwil findet mindestens 6mal im Jahr das Schulforum statt. Es wird jeweils von einer anderen Klasse vorbereitet und dient unter anderem dem sozialen Lernen und der Förderung der überfachlichen Kompetenzen. |
Schulführung Mit der Einführung der neuen Führungsstrukturen an der Aargauer Volksschule übernahm der Gemeinderat am 1. Januar 2022 die strategische Schulführung von der Schulpflege. Die Schulführung besteht nun aus dem Gemeinderat und der Schulleitung, wobei die Aufgaben und Kompetenzen klar definiert sind. Gemeinderat Der Gemeinderat dient als strategisches Führungs- und Vollzugsorgan der Volksschule. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung der Volksschule. Der Gemeinderat kann Entscheidungsbefugnisse an eines seiner Mitglieder oder an die Schulleitung delegieren. Schulleitung Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Sie ist für die interne Qualitätssicherung und -entwicklung verantwortlich und dem Gemeinderat unterstellt. Die Räumlichkeiten der Schulleitung und der Schulverwaltung befinden sich im Schulhaus Dorf Remetschwil. |
Schulpsychologischer Dienst / SPD |
Schulreisen und Lager Sie werden von den einzelnen Lehrpersonen rechtzeitig über Klassenlager (ein Lager in der Mittelstufe) und Schulreisen schriftlich informiert. Im Schlechtwetterfall sind kurzfristige Verschiebungen von Schulreisedaten möglich. Für SchülerInnen beginnt der Unterricht nach ein- oder mehrtägigen Schulreisen nach Stundenplan. |
Schulsozialarbeit Unsere Schulsozialarbeiterin ist Ansprechperson für SchülerInnen, Lehrpersonen und Eltern. Sie bietet Unterstützung bei der Bewältigung sozialer und/oder persönlicher Probleme, die sich im Schulalltag bemerkbar machen. Das Angebot der Schulsozialarbeit ist kostenlos und kann bei Bedarf persönlich, telefonisch oder per Mail in Anspruch genommen werden. Weiter Informationen finden Sie auf unserer Homepage. |
Schulschrift Die Kinder im Kanton Aargau lernen die Basisschrift, welche danach zu einer persönlichen Handschrift hinführen soll. |
Schulweg Der Schulweg ist Sache der Eltern. Die Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder zuständig. Für Unfälle ist in erster Linie die private Versicherung zuständig. Die Kindergartenkinder von Busslingen werden mit dem Taxi in die Schule gebracht. |
Schwimmunterricht Die Schule Remetschwil hat die Möglichkeit, das Hallenbad in Mellingen zu benutzen. Kinder der 2. bis 4. Klasse besuchen blockweise den Schwimmunterricht, welcher durch eine Schwimmlehrperson erteilt wird. Die Klassenlehrperson begleitet die Klasse im Postauto und in der Schwimmhalle. |
Stundenpläne Die Stundenpläne für das neue Schuljahr werden Ende Mai anlässlich der Infoveranstaltung verteilt und sind auch auf der Homepage zu finden. |
Stundentafel Die Stundentafeln zeigen die Anzahl Lektionen pro Schulfach und Klasse und geben Auskunft über Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Sie sind die Grundlage für die Stundenpläne der Schüler*innen. |
Tagesstrukturen / SchTaRK Die Tagesstrukturen Remetschwil bieten als Träger für alle in der Gemeinde wohnhaften Kinder (vom Kindergarten bis und mit Oberstufe) ein schulergänzendes Betreuungsangebot an. Weiter Informationen finden Sie hier.
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Terminliste Die Terminliste wird den Eltern jeweils Ende Mai mit dem Stundenplan abgegeben. Weiter finden Sie alle Anlässe auch auf der Agende auf der Startseite der Homepage. |
Urlaub Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Aus wichtigen Gründen können sie vom Unterricht beurlaubt oder von einzelnen Lektionen dispensiert werden. Die Zuständigkeit für die Urlaubs- und Dispensationskompetenz liegt bei der Schulleitung. Die Modalitäten bei Urlaub und Dispensationen, besonders die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffs oder die anderweitige Erreichung des Lernziels, sind schriftlich mit den Eltern zu vereinbaren. Ein ausserordentlicher Urlaub kann pro Zyklus (KG bis 2. Klasse / 3. – 6. Klasse) einmalig beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss der Schulleitung mindestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden. |
Übertritte Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der 1. in die 2. Klasse der Primarschule basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern. Ab der 2. Klasse der Primarschule entscheiden die Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Repetitionen aufgrund eines Nichterfüllens der Promotionsanforderungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule sowie in der 1. und 2. Klasse der Realschule möglich. Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson. bks 2020_promv_elternbroschuere_ab_sj_20_21_de
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Wegzug Sollten Sie einen Wegzug aus Remetschwil planen und schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie diese möglichst frühzeitig bei uns abmelden. Bitte setzen Sie sich mit der Schulverwaltung in Verbindung via Telefon 056 485 60 71 oder per Klapp. Wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten. |
Veranstaltungen Alle Veranstaltungen der Schule Remetschwil werden den Eltern mit der Terminliste Ende Mai abgegeben. Sie finden weitere Informationen auch in der Agenda der Homepage. |
Weiterbildungsangebote für Eltern In allen Familien gibt es immer wieder Tränen, wenn es ums Einschlafen, Zähneputzen oder TV-Ausschalten geht. Der Alltag mit Kindern ist anstrengend und wird von vielen Machtkämpfen bestimmt. Es gibt viele Themen, die Eltern beschäftigen und herausfordern. Das ist ganz normal! Kurse und Referate für Eltern geben Anregungen für den Alltag und laden zum Nachdenken ein. Auf folgenden Websiten finden Sie spannende Kurse vor Ort oder online: |
Zahnarzt Anfangs Schulzeit wird den Schülern und Schülerinnen zuhanden der Eltern das Heft mit Gutscheinen für die zahnärztliche Kontrolluntersuchung mitgegeben. Die Eltern vereinbaren bei ihrem Zahnarzt einen Termin und geben ihrem Kind das Heft mit. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für eine Erstuntersuchung. Sämtliche Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern. |
Zahnprophylaxe Eine ausgebildete Schulzahnpflegerin putzt im Laufe des Schuljahres einige Male mit den Kindergartenkindern und allen Schülerinnen und Schülern die Zähne und bespricht mit ihnen die Notwendigkeit einer guten Zahnpflege. Diese Leistungen werden von der Gemeinde finanziert. |
Zeugnis Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem förderorientierten Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. Der Zwischenbericht ist förderorientiert und nicht promotionswirksam, während das Jahreszeugnis über die Beförderung in die nächst höhere Klasse entscheidet. Grundlage für die Beurteilung ist ein Beurteilungsdossier, in dem die Lehrperson relevante Leistungsbelege (Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten, Dokumentation mündlicher Leistungen) sammelt. |
Zukunftstag Der Zukunftstag im Kanton Aargau, auch bekannt als Nationaler Zukunftstag, findet jeweils Mitte November statt. An diesem Tag erhalten Kinder und Jugendliche praxisnahe Einblicke in Berufe, in denen ihr Geschlecht unterrepräsentiert ist. Mädchen können beispielsweise Berufe in der Informatik, Technik, Landwirtschaft oder im Bauwesen entdecken, während Jungen Berufe im Gesundheitswesen, in der Betreuung, in der Sozialen Arbeit oder im pädagogischen Bereich kennenlernen. |
Znüni Gesunde Ernährung ist für alle wichtig. Deshalb bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Ihr Kind Früchte oder Gemüse zum Znüni mitnimmt. |
Zuzug |
Zyklus 1, 2 und 3 Der Lehrplan unterteilt die elf Schuljahre in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarstufe (bis Ende 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarstufe (3. bis 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse). |