Logopädie
Was bedeutet "Logopädie" eigentlich?
"Logopädie" lässt sich von den griechischen Ausdrücken logos (= Rede, Wort) und paideía (= Lehre, Ausbildung) ableiten. Im heutigen Sprachgebrauch versteht man unter Logopädie eine pädagogisch-therapeutische bzw. medizinisch-therapeutische Massnahme.
Womit befasst sich der Logopäde / die Logopädin?
der Logopäde / die Logopädin befasst sich mit Kindern, die Schwierigkeiten im Erwerb der Sprache und / oder des Sprechens haben:
- z.B. undeutliches Sprechen
- bestimmte Laute können nicht gebildet werden
- falsches Benennen von Dingen
- langes Suchen nach dem passenden Wort
- Stottern oder Verweigern der Kommunikation
- Schwierigkeiten im Bereich des Lesens und Schreibens, etc.
Der Logopäde / die Logopädin arbeitet mit den Kindern, Eltern und Lehrkräften zusammen.
In den Kindergärten werden Reihenerfassungen (Screenings) durchgeführt, um die Sprachentwicklung der Kinder zu beobachten und wenn nötig frühzeitig eine Förderung einzuleiten.
Manchmal reicht nur schon eine Beratung der Eltern und Lehrkräfte, um gewisse Schwierigkeiten anzugehen. Eltern können sich bei Fragen direkt an den logopädischen Dienst wenden. Bei komplexeren Auffälligkeiten ist jedoch eine logopädische Therapie erforderlich. Logopädinnen und Logopäden arbeiten des Weiteren auch mit Psychologinnen, Ärzten, Psychomotorik- und Ergotherapeutinnen und anderen Fachpersonen zusammen und halten sich an die Geheimhaltungspflicht gemäss Personalgesetz und an das Bundesgesetz über Datenschutz.
Zielgruppe
Der Logopäde / die Logopädin in Remetschwil steht in erster Linie Kindergarten- und Primarschulkindern zur Verfügung, bei denen Auffälligkeiten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche vorhanden sind:
• Sprache: Sprachentwicklung, Sprachverständnis, Wortschatz / Wortfindung, Satzbau (Grammatik), Sprachgebrauch (Mutismus, Autismus), Wahrnehmung
• Sprechen: Aussprache (Artikulation), Mundmotorik, Schlucken
• Redefluss: Stottern, Poltern
• Stimme: Heiserkeit, Stimmstörungen, Näseln
• Lesen und Rechtschreibung
Anmeldung
Je früher eine Anmeldung beim Logopäden / bei der Logopädin erfolgt, umso besser kann das Kind in seiner individuellen Problematik und in seiner Gesamtentwicklung unterstützt und begleitet werden. Eine Anmeldung zur Abklärung heisst nicht immer, dass gleich eine logopädische Therapie nötig wird. Oftmals geht es auch um Beratung und Prävention.
Wer kann eine Anmeldung vornehmen?
Eltern, die Sprach-, Sprech-, Schriftsprach- oder Stimmstörungen bei ihrem Kind feststellen oder diesbezüglich unsicher sind. Fachpersonen (Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen, Schulpsychologin, Ärzte etc.) mit dem Einverständnis der Eltern.
Wie verläuft eine logopädische Abklärung?
Bei einer Abklärung erfasst der Logopäde / die Logopädin die Kompetenzen der kommunikativen Fähigkeiten und setzt diese in Kontext zur Gesamtentwicklung des Kindes. Sie betreffen auch die folgenden Bereiche:
• Wahrnehmung (taktil-kinästhetisch/visuell/auditiv)
• Motorik (Grob-, Fein-, Mund- und Grafomotorik)
• kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten
• psycho-soziale Befindlichkeit, familiäre Dynamik, Biografie der/des Betroffenen
Während der Abklärung wird eine entspannte Atmosphäre für das Kind in der Untersuchungssituation angestrebt. Weitere Informationsquellen sind die Befragung der Eltern zur Sprachsituation in der Familie, evtl. Migrationshintergründe und der Feststellung des Sprachstandes, wie auch der Erfahrungsaustausch mit Lehrpersonen und anderen Fachpersonen.
Nach der Abklärung werden die Ergebnisse mit den Eltern besprochen. Die Eltern erhalten eine Empfehlung oder Beratung vom Logopäden / von der Logopädin, ob eine Therapie angezeigt ist und wie bzw. in welchem Zeitraum eine solche Intervention stattfinden sollte.
Die Leistungen (Abklärung, Beratung und Therapie) sind für die Eltern unentgeltlich. Die Kosten werden vom Kanton getragen.
Dyskalkulie
Dyskalkulie ist der Fachbegriff für Rechenschwäche. Betroffene haben Probleme mit Zahlen und Mengen und Schwierigkeiten, einfachste Mathematik zu verstehen und anzuwenden. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.
Der Kanton Aargau führt kein Angebot für Dyskalkulietherapie und leistet auch keine finanzielle Unterstützung. Die Gemeinde Remetschwil übernimmt jedoch zwei Drittel der Therapiekosten.