Schulische Heilpädagogik
Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Aargau haben das Recht, diejenigen öffentlichen Schulen zu besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechen und deren Anforderungen sie erfüllen. Für besondere schulische Bedürfnisse stehen geeignete Förderangebote und pädagogisch-therapeutische Massnahmen zur Verfügung.
Alle Kinder und Jugendlichen werden grundsätzlich im Regelkindergarten und in der Regelschule unterrichtet. Sie sollen dort Schritt für Schritt in ihrer schulischen Entwicklung weiterkommen. Auch für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind Regelkindergarten und -schule als Normalfall verankert. Die Schulische Heilpädagogin ist für den entsprechenden gezielten Förderunterricht zuständig. Die Voraussetzungen für eine Zuweisung in einen Sonderkindergarten oder in eine Sonderschule sind dann erfüllt, wenn das Kind keinen sinnvollen Nutzen aus dem Besuch des Regelunterrichts ziehen kann oder wenn die Schwere der Behinderung dem Unterricht der anderen Schülerinnen und Schüler ernstlich entgegensteht. Damit wird an der Aargauer Volksschule das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes konsequent umgesetzt.