Übertritt vom Kindergraten in die Primarschule
Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule erfolgt auf der Basis einer Empfehlung durch die Kindergartenlehrperson. Zentrales Kriterium für die Empfehlung ist die bisherige Entwicklung des Kindes in Bezug auf die im Aargauer Lehrplan beschriebenen Kompetenzen sowie die Prognosen für die weitere Kompetenzentwicklung. Die anlässlich des Übertrittsgesprächs abgegebene Empfehlung stützt sich auf das Beurteilungsdossier. Gestützt auf die Dokumente im Beurteilungsdossier erklärt und begründet die Kindergartenlehrperson ihre Empfehlung gegenüber den Eltern.
Bei der Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule berücksichtigt die Kindergartenlehrperson die Entwiklung des Kindes. Auch wenn gewisse Kompetenzen noch kaum erkennbar sind, kann der Übertritt in die Primarschule erfolgen.
Ablauf
Im Verlauf des 1. Kindergartenjahrs kann die Kindergartenlehrperson mit den Eltern anhand des Einschätzungsbogens ein Standortgespräch zum Entwicklungsstand des Kindes führen. Im zweiten Kindergartenjahr findet im Zeitraum Januar bis April verbindlich ein Übertrittsgespräch zwischen der verantwortlichen Lehrperson und den Eltern statt, wobei auf Wunsch der Eltern das Kind anzuhören ist.
Die Kindergartenlehrperson und die Eltern halten anlässlich des Übertrittsgesprächs schriftlich fest, ob sie sich diesbezüglich des Übertritts einig sind. Kommt keine Einigung zustande und können die Differenzen in weiteren Gesprächen mit den Beteiligten (Eltern, Kindergartenlehrperson, allenfalls Schulleitung) nicht bereinigt werden, entscheidet der Gemeinderat über die Zuweisung. Vor diesem Entscheid haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Argumente bei der Schulpflege darzulegen (rechtliches Gehör). Der Laufbahnentscheid inklusive Rechtsmittelbelehrung wird den Eltern anschliessend schriftlich zugestellt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen ab Zustellung beim Schulrat des Bezirks Beschwerde zu erheben.